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Partner der Inklusionsbetriebe

Ob bei der Gründung oder bei den behinderungsbedingten Mehraufwendungen – das Inklusionsamt unterstützt Inklusionsbetriebe fachlich und finanziell. Es kann Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich betriebswirtschaftlicher Beratung und für besonderen Aufwand erbringen.

Weiterführende Informationen gibt es beim Inklusionsamt unter:

Zentrum Bayern, Familie und Soziales (ZBFS)
Inklusionsamt
Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg
Tel.: 0931 4107-280
www.zbfs.bayern.de/inklusion

Für Förderungen bei der Beschäftigungsaufnahme in einem Inklusionsbetrieb können folgende Stellen zuständig sein:

  • Agentur für Arbeit
  • regionales Jobcenter oder
  • weitere Reha-Träger, wie die Rentenversicherungen oder eine der Berufsgenossenschaften.

Bei den Agenturen für Arbeit in Unterfranken erhalten Sie Informationen beim jeweiligen Arbeitgeber-Service mit Spezialisierung auf Integration von Rehabilitand*innen und schwerbehinderten Menschen.

  • Raum Aschaffenburg: Aschaffenburg.161-Vermittlung@arbeitsagentur.de
  • Raum Schweinfurt: Schweinfurt.161-Reha@arbeitsagentur.de
  • Raum Würzburg: Wuerzburg.161-Reha@arbeitsagentur.de

Weitere Informationen zu Inklusionsbetrieben finden Sie auch auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen unter: www.bag-if.de