Zum Inhalt springen

Partner der Inklusionsbetriebe

Seit 2001 findet man Integrationsprojekte im Sozialgesetzbuch IX. Mittlerweile heißen sie im Gesetz Inklusionsbetriebe. Der Unterschied zu anderen Betrieben: der hohe Anteil an schwerbehinderten Beschäftigten, die am normalen Arbeitsmarkt Schwierigkeiten haben, Fuß zu fassen.

Das Inklusionsamt unterstützt diese besonderen Betriebe schon in der Gründungsphase. Diejenigen, die einen solchen Inklusionsbetrieb gründen wollen, können sich an das Inklusionsamt wenden. Wenn die Idee gute wirtschaftliche Aussichten hat, dann gibt es einen Zuschuss für eine professionelle betriebswirtschaftliche Gründungsberatung.

Wenn es dann zur Gründung kommt oder ein bestehender Betrieb erweitert oder modernisiert werden soll, dann gibt es vom Inklusionsamt auch eine Förderung für den Aufbau und die Ausstattung der Arbeitsplätze für die Beschäftigten mit Schwerbehinderung.

Und beim laufenden Betrieb übernimmt das Inklusionsamt Zuschüsse zu den Lohnkosten, um den Besonderen Aufwand für Inklusionsbetriebe oder eine verminderte Arbeitsleistung von Beschäftigten mit Schwerbehinderung auszugleichen.

In Bayern gibt es aktuell über 100 Inklusionsbetriebe mit fast 4.000 Beschäftigten, davon etwa 1.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung. In Unterfranken haben wir derzeit 14 selbständige Inklusionsunternehmen und Inklusionsabteilungen mit fast 750 Arbeitsplätzen und davon ungefähr 350 Beschäftigte mit Behinderung. Tendenz weiterhin steigend.

Inklusionsbetriebe sollen durch eine ausgewogene Förderung und ihr marktkonformes Handeln eine langfristige Zukunftsperspektive haben. Auf diesem Weg wird das Inklusionsamt die Inklusionsbetriebe in unserer Region auch weiterhin als Partner begleiten.

Weiterführende Informationen gibt es beim Inklusionsamt unter:

Zentrum Bayern, Familie und Soziales (ZBFS)
Inklusionsamt
Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg
Tel.: 0931 4107-280
Webauftritt des ZBFS

Für Förderungen bei der Beschäftigungsaufnahme in einem Inklusionsbetrieb können folgende Stellen zuständig sein:

Bei den Agenturen für Arbeit in Unterfranken erhalten Sie Informationen beim jeweiligen Arbeitgeber-Service mit Spezialisierung auf Integration von Rehabilitand*innen und schwerbehinderten Menschen.

  • Raum Aschaffenburg: Aschaffenburg.161-Vermittlung@arbeitsagentur.de
  • Raum Schweinfurt: Schweinfurt.161-Reha@arbeitsagentur.de
  • Raum Würzburg: Wuerzburg.161-Reha@arbeitsagentur.de

Weitere Informationen zu Inklusionsbetrieben finden Sie auch auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen unter: www.bag-if.de